Unfallwagen
Posted: September 23rd, 2010 | Author: admin | Filed under: Unfallwagen | Tags: auto, Unfall, Unfallwagen | 1 Comment »
Nicht immer endet ein Wagen mit dem ein Unfall gebaut wird in einem völligen, unwiderruflichen Totalschaden. Oft geht es glimpflicher aus. Und oftmals kann ein sogenannter Unfallwagen auch noch gerettet werden…
Unfallwagen Photo by Gwire via Flickr
Geschieht mit einem KFZ Fahrzeug im Straßenverkehr oder privat ein unerwarteter Unfall oder ein mechanischer Schaden ab 200€, so läuft er bereits unter die Unfallwagen. Offiziell gilt der Wagen ab einem Schaden von ca. 1500€ als Unfallwagen oder Unfallauto. Ab einem Schaden von -1500,€ ist der Verkäufer des Wagens dazu verpflichtet, den Käufer über den Schaden aufzuklären. Dies bezweckt, dass der Kunde des Unfallwagens über die möglicherweise nachfolgenden Kosten und Schäden informiert ist und es zu keinen Verkaufsbetrügen kommt.
Selbst nach behobenem Schaden spricht man noch von einem Unfallwagen. Jedoch je nach Reparaturerfolg stellt sich heraus, ob der Wagen erneut für den normalen Straßenverkehr gebrauchlich ist. Je nach Schwere und Intensität des Schadens wird sich zeigen, ob der Wagen im Grunde nach erfolgreicher Reparatur genauso gut wie vorher ist, praktisch gar keinen größeren Schaden genommen hat.
Entsteht nur leichter Blechschaden, Kratzer, Dellen oder ähnliches, so hat die Fahrtauglichkeit des Wagens darauf in keinster Weise Einfluss. Wird jedoch das Innenleben beschädigt, teilweise so schwer, dass viele mechanische Eingriffe unvermeidbar sind, ist nicht immer eindeutig belegt, in wie weit das KFZ Fahrzeug nach der Reparatur noch straßentauglich ist.
Einige Beispiele für einen offiziellen Unfallwagen Verkauf sind:
-Blechschaden (Dellen, Kratzer etc.)
-kaputte Karosserie
-kaputte Fenster und Scheiben
-eingedrückte Motorhaube
-Heckaufprall
-kaputte Scheibenwischer
-innere mechanische Schäden wie Motor-oder Getriebeschäden
-Lenkgetriebe unbrauchbar
Je nach Schwere des Unfalls sinkt der Wert des Autos. Möchte man den Auto verkaufen, so muss man teilweise mit viel weniger Gewinn rechnen. Sollten jedoch wichtige Teile des Wagens aufgrund des Unfalls erneuert oder ausgetauscht werden z.B. der Motor oder das Getriebe welche möglicherweise schon veraltet
waren, so steigt der Wert wieder. Beim Verkauf eines Unfallautos sollte man folgendes beachten:
-Ehrlichkeit und Fairness gegenüber des Käufers. In diesem Falle Vertrauen gegen Vertrauen.
- Bei einem völligen ,,Totalschaden”, darf das Fahrzeug wirtschaftlich nicht weiter verkauft werden. Maximal an einen Schrotthändler oder Schrottverleih, welcher noch einen geringfügigen Preis bezahlen könnte. Auch mit Totalschaden besitzt das Auto noch einen gewissen Wert.
-Unfallfolgen detailliert festhalten und zu Protokoll bringen, nichts auslassen und rechtzeitig abchecken, durch welche Ursache der Unfall verschuldet wurde bzw. passiert ist.
Besitzt man eine KFZ-Vollkasko Versicherung, so werden die Kosten für den Unfallwagen ebenfalls übernommen, sogar wenn es ein eigen verschuldeter Unfall gewesen ist. Wurde noch ein anderer Wagen beschädigt, so übernimmt die eigene KFZ Versicherung die Kosten für den Fremdbeteiligten. Doch die eigenen Schadenskosten bleiben ungedeckt. Ist der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verschuldet worden, so muss dessen Versicherung in der Regel für den Schaden aufkommen.
Heutzutage verlaufen viele Gebraucht- und Unfallwagen Angebote über das Internet. In einigen seriösen Auto Communitys wie autoscout24.de oder mobile.de kann man viele Unfallwägen günstig kaufen oder auch verkaufen.
In solchen Fällen ist jedoch dringend zu raten, auf die Seriösität und die Echtigkeit des Käufers sowie des Verkäufers zu achten. Passt man nicht 100% auf, so kann es durchaus passieren, dass Sie Opfer eines Betrügers (oftmals anonym) oder Fakers werden könnten. Daher unbedingt beachten!
Bezahlen Sie niemals im Voraus ohne jegliche Bestätigung dass der Wagen überhaupt existiert!
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